Beim Traum von den eigenen vier Wänden nehmen viele Bauherren einen Immobilienkredit auf, bei dem Kreditnehmer an eine Laufzeit von fünf bis 20 Jahren gebunden sind. Bei einem gesicherten Einkommen und einer guten Gehaltsstufe können Kreditnehmer durch höhere Tilgungssummen den Immobilienkredit schnell abbezahlen. Wenn das monatliche Budget jedoch eher knapp bemessen ist, gestalteten sich die Zinsen für das Immobilien Darlehen jedoch als unangenehme Belastung.
Einen Zinsvorteil können sich Hauseigentümer jederzeit dank des so genannten Anschlusskredits, oder auch Forwarddarlehen, verschaffen. Da sich der Zinssatz für einen Baukredit in den letzten Jahren minimiert hat, sind aktuell Anschlusskredite zu deutlich günstigeren Konditionen zu haben. Die Zinsbindungsfrist eines Immobilien Kredit lag in der Vergangenheit bei zehn Jahren, zehn Jahre in denen ein hoher Rückzahlungszins von rund sechs bis sieben Prozent akzeptiert werden musste.
Jedem Verbraucher ist es zu empfehlen, bei dem Anschlusskredit eine kleinere Rate zu vereinbaren und sich somit Zinsen von zum Teil unter vier Prozent zu sichern. Im Gegensatz zu einem Kredit ohne Schufa ist der Vertrag eines Immobilienkredits immer mit einer solchen Zinsbindungsfrist verbunden, die nach einigen Jahren neu abgeschlossen wird. Das Ende dieser Zinsbindungsfrist kann als gute Austiegszeit aus dem Kredit Vertrag genutzt werden. So ist es Bauherrn möglich, nach Ablauf dieser Frist die Immobilie steuerfrei zu verkaufen, wenn der Kreditvertrag vor zehn Jahren abgeschlossen wurde.
Natürlich ist eine schnelle Tilgung nach Ablauf der Zinsbindung die günstigste Möglichkeit der Darlehensrückzahlung – hier können erhebliche Zinsvorteile mit einer Bank vereinbart werden. Aber auch wenn der Anschlusskredit erst in einigen Jahren ansteht: Bauherren können bereits jetzt feste Rückzahlungsraten zu einem niedrigeren Zinssatz abschließen. Bei einigen Banken ist es möglich, das Anschlussdarlehen bis zu fünf Jahre vor Ende der Zinsbindung festzulegen.
In dem Fall müssen Hauseigentümer jedoch mit einem geringen Zinsaufschlag rechnen, der sich je nach Vorlaufzeit bis Darlehensauszahlung berechnet. Hausbesitzer haben oft die falsche Annahme, dass die Immobilie bis zur kompletten Rückzahlung des Darlehens Eigentum der Bank bleibt. Zwar dient der noch nicht abbezahlte Teil als Pfändungsschutz gegenüber der Bank. Jedoch ist stets von einer positiven Vermögensbilanz des Eigenheims auszugehen, da der aktuelle Wert der Immobilie dem Restdarlehen gegenüber gestellt wird.
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